Beschluss des Bundestages

...“mit freundlicher Empfehlung”!

 

Zusammenfassung

 

Beschlussempfehlung des Petitionsausschusse vom 20.02.2008 für alle Petitionen zur Jodprophylaxe, die u. a. eine Deklarationspflicht gefordert hatten:

 

Anmerkungen:

Per Bundestagsbeschluss (Sitzungsprotokoll Tagesordnungspunkt 28 f) vom 08.03.2007 sollte die Petition reduziert auf den Punkt Jodgehalt in Babynahrung an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments weitergeleitet werden. Dort eingegangen ist nunmehr jedoch die “ungekürzte” Online-Petition, die nach Prüfung am 24.07.2007 für zulässig erklärt und angenommen wurde! Der Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2007 an die Europäische Kommission kommt nunmehr also eine besondere Bedeutung zu.

 

Interessante Pointe - “Liberaler Verbraucherschutz - Verbraucher im Markt stärken”:

 

Die Behandlung der Petitionen durch den Ausschuss darf man dennoch hinterfragen, so z. B. warum......

 

Wie geht’s in Berlin weiter?

    Die nun als “Material” dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom Bundestag zugeleitete Minimalforderung einer Kennzeichnungspflicht der Verwendung von Jodsalz in “offenen” Lebensmitteln muss mit Unterstützung, aber notfalls auch gegen den Widerstand (s. pdf. S. 5) von Interessenverbänden mit Nachdruck umgesetzt werden! Der Aktionsplan gegen Allergien ist ja wohl leider nicht auf “Jodunverträglichkeiten” anwendbar, da Jod nach Bewertung des BfR keine Allergie auslösen kann...!

    Ein Schreiben des BMELV vom 10.12.2007 an mich weist auf Gespräche hin, die im November “mit den beteiligten Kreisen der Wirtschaft hinsichtlich einer freiwilligen Vereinbarung zur Kennzeichnung....” stattgefunden hätten. Ein Ergebnis, das eine Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Folge hätte, ist bisher nicht erkennbar.

Zum besseren Verständnis: