Kompetenzfragen?! Die EU hat wohl das letzte Wort!
...siehe auch:
Zum besseren Verständnis nachfolgend eine kleine Chronologie der “Ereignisse” in Bayern: => Kampf gegen den Jodmangel - Antrag von 24 Abgeordneten vom 25.02.05 => Petition vom 20.04.05 - meine Reaktion auf diesen Antrag => Beschlussempfehlung und Bericht vom 07.07.05 des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik => Beschluss vom 20.07.05 des Bayerischen Landtages => Diese Benachrichtigung über den anstehenden Termin für die Behandlung meiner Petition erreichte mich am 11.03.06. Es handelte sich lediglich um eine Information und nicht um eine Einladung zur “aktiven” Teilnahme. Anspruch auf ein Rederecht hatte ich also nicht, obwohl ich in der Petition ausdrücklich darum gebeten hatte! => Bereits am Tag der Ausschusssitzung war in der Homepage des Landtages diese “Vorab-Information” zu finden: Jodprophylaxe berechtigt 16.03.2006 Um Schilddrüsenerkrankungen vorzubeugen, gibt es in Deutschland seit einigen Jahren Maßnahmen zur Jodprophylaxe: Bei offen verkauften Lebensmitteln und in Restaurants besteht keine Kennzeichnungspflicht mehr. Gegen diese Art der unfreiwilligen Jodaufnahme wandte sich ein Petent aus Rimsting, dessen Aliegen im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik erörtert wurde. Im Fall einer Unverträglichkeit würde manchen Menschen dadurch geschadet. Der umfangreiche Bericht des Gesundheitsministeriums überzeugte die Abgeordneten: Die Jodprophylaxe ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung. Am 17.03.06 erschien dazu auch dieser Kommentar in der Bayerischen Staatszeitung. Gesundheitsministerium berichtet über Jodprophylaxe Vorsorge weiterführen Nach Auffassung des Landtages gibt es keinen Grund, die Jodprophylaxe in Bayern zu unterbinden. Der Sozialausschuss hat eine Petition, die dies zum Ziel hatte, einstimmig abgelehnt. Vorausgegangen war eine ausführliche Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. Jod ist lebensnotwendig, und da ganz Deutschland als Jodmangelgebiet gilt, hat die Bundesregierung schon 1993 angeordnet, dass bei lose verkauften Lebensmitteln und bei Gemeinschaftsverpflegungen keine Kennzeichnungspflicht mehr besteht. Im Fall von abgepackten Lebensmitteln aber genügt ein Hinweis bei der Zutatenliste. Da es sich hierbei um eine Bundesregelung handelt, ist der Freistaat nur ausführende Instanz. Künftige Eingaben und Beschwerden müssten deshalb auch an den Bundestag gerichtet werden, betonte Thomas Zimmermann (CSU). Der Petent, der im Ausschuss anwesend war, hatte sich an den Landtag gerichtet, weil zunächst seine Frau und nun auch er selbst an einer Schilddrüsenkrankheit leidet, dem Morbus Hashimoto-Thyreoiditis, einer Schilddrüsenentzündung, in deren Verlauf körpereigenes Gewebe angegriffen und die Schilddrüse allmählich zerstört wird. Die Hypothese des Petenten: Der Krankheitsverlauf werde durch die unfreiwillige Aufnahme von Jod noch verschlimmert. Deshalb müsse damit aufgehört werden. Die Staatsregierung und die Bundesregierung nähmen in Kauf, dass für eine Gesundheitsvorsorge für 90 Prozent der Bevölkerung zehn Prozent der Bevölkerung leiden müssten, sagte der Mann, als man ihm eine kurze Redezeit im Ausschuss einräumte. Das Gesundheitsministerium legte eine umfangreiche Stellungnahme vor und kam zu einem völlig anderen Ergebnis: Schäden durch die Zugabe von Jod seien wissenschaftlich bisher nicht nachweisbar, in dem vom Petenten geschilderten Ausmaß aber auszuschließen, machte Alfred Glocker den Abgeordneten deutlich. Vielmehr sei von einer erfolgreichen Jodprophylaxe zu sprechen, die Versorgung der Bevölkerung mit Jod habe sich deutlich verbessert, Strumen (Kröpfe) und Knoten seien stark zurückgegangen. Einer Überdosierung in einer Größenordnung, dass bei einem bereits Erkrankten mit einer Verschlimmerung zu rechnen sei, sei in Zusammenhang mit der Jodprophylaxe schwer möglich. Da das Spurenelement hauptsächlich über Speisesalz zugesetzt wird, müsse man die Nahrung in diesem Fall stark versalzen. Mit Fax vom 20.03.06 habe ich meine kritischen Anmerkungen in der Ausschusssitzung (...die sich auch auf diese aktuellen Erkenntnisse stützten) nochmals bekräftigt, was im mir zugeleiteten Protokollauszug (Anm.: öffentlicher Teil der Sitzung) auch festgehalten wurde. Leider kann das mit der Ausschusssitzung am 16.03.06 besiegelte Ergebnis des Petitionsverfahrens im Bayerischen Landtag aus Sicht der Betroffenen (in Bayern immerhin ca. 1 Million Menschen) nur als Ohrfeige gewertet werden. Zwar stand die Petition aufgrund der Beschwerde vom 07.05.06 nochmals am 12.10.06 auf der Tagesordnung. Der zuständige Ausschuss lehnte jedoch eine erneute Befassung aus formalen Gründen ab! Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 06.03.06 hat die Abgeordneten überzeugt! Es ist daher völlig unverständlich, dass sich das StMUGV bis heute aus Gründen des “Vertrauensschutzes” weigert, die auf Seite 1 bzw. 2 zitierten “fachlichen Stellungnahmen” der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, der ÖGES und der SGED mir oder - man kann es kaum glauben - Abgeordneten zur Einsicht zu überlassen!! Das Ministerium stellte den betreffenden Gesellschaften lediglich frei, auf Anfrage die Stellungnahmen herauszugeben! Inzwischen wurden mir von SGED und ÖGES die “geheimen” Dokumente übermittelt. Abgesehen davon hat das StMUGV wohl die falschen Adressaten befragt. In Österreich ist die ÖGN und in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bzw. die Fluor-Jod-Kommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften für die Jodprophylaxe verantwortlich. Die beiden deutschen Gesellschaften wie DGE und die Ges. für Ernährungmedizin verhalten sich allerdings wie erwartet: Ablehnung (DGE) oder gar keine Antwort! Das LGL ist ohnehin StMUGV-weisungsgebunden. Die mir vorliegenden Antworten lassen allerdings erkennen, warum das Ministerium deren Herausgabe verweigert. Nachdem sich der Bayerische Landtag am 16.03.06 zwar einerseits für nicht zuständig erklärt hatte, sich andererseits aber dennoch für eine Fortführung der Jodprophylaxe ausgesprach, wurde die “Causa” dem Petitionsausschuss im Bundestag vorgelegt, der das Verfahren inzwischen abgeschlossen hat. Ergebnis:
...Fortsetzung in 2009/2010: Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellt in seinem Schreiben vom 07.01.2010 u. a. fest: ...Die positiven Effekte der Jodsupplementierung auf die Gesundheit der Bevölkerung überwiegen die Folgen der ihr unterstellten Nebenwirkungen bei Weitem... Die sachgleiche schriftliche Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Dechant vom 31.05.2010 zur “Berichterstattung über Nutzen und Risiken der Jodprophylaxe in Bayern” wurde vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stereotyp in gewohnter Weise beantwortet. Beachtlich: Es wird nun ganz offiziell nicht mehr nur von Salzjodierung gesprochen...
*** Tipps Es wird weiterhin dringend Unterstützung benötigt, da nicht nur bei Ärzten und Politikern in Bayern offenkundig ein Informationsdefizit (Beispiel) besteht. Landtags-Abgeordnete anschreiben => http://www.bayern.landtag.de/abgeor_a_z.html Mein Tipp: Am Sinnvollsten könnte es sein, die/den direkt gewählte/n Abgeordnete/n des eigenen Stimmkreises - mit Kopie an den indirekt in den Landtag gewählten persönlichen “Favoriten” aus dem Wahlkreis - anzuschreiben. Wichtig: Ich richte an alle die Bitte, Abgeordnete nicht zu beschimpfen oder mit Mailfluten zu “bombardieren”. Die Sache ist zu ernst, als mit derartigen ungeeigneten bzw. unzulässigen Mitteln eine ernsthafte Befassung der Adressaten mit dem gemeinsamen Anliegen zu verhindern. Alle - auch Politiker - haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Meinungsbildung. Allerdings kann von unseren Abgeordneten auch erwartet werden, dass sie sich ausreichend informieren, bevor sie Entscheidungen mit unabsehbaren Folgen treffen! Über jegliche, diese Grundsätze beachtende Unterstützung freue ich mich und ich danke jedem, der sich dazu bereit findet! *** Ein Hinweis zum Schluss: In der Bayerischen Verfassung - Artikel 115 (1) wird allen Bewohnern Bayerns haben das Recht eingeräumt, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden. Die entsprechenden Informationen zum Petitionsrecht findet man in der Website des Bayerischen Landtags unter Petitionen. Nach Art. 2 (2) des Bayerischen Petitionsgesetzes (siehe weiterführende Informationen) hat jeder die Möglichkeit, eine Petition für sich alleine oder zusammen mit anderen Personen einzureichen, in letzterem Fall auch unter einem Gesamtnamen. Petitionen werden - Art. 4 (1) - aber in jedem Falle erst dann behandelt, wenn die Verfahren bei den zuständigen Stellen eingeleitet sind. Eingaben an den Landtag sind natürlich auch erst dann möglich, wenn zuvor ein Antrag bzw. eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde eingereicht wurde, dort aber erfolglos blieb. Diese Voraussetzung hatte ich aufgrund der ergebnislos verlaufenen Korrespondenz mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erfüllt. Petitionen können auch online eingereicht werden!
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