Diese Stellungnahme bezog sich zwar auf eine inzwischen vom Bundestag “abgewehrte” Petition, die - siehe erster Absatz des Briefes - ein generelles Verbot der Jodanreicherung von Salz und Futtermitteln gefordert hatte, aber die grundsätzliche Haltung des BMELV scheint nicht veränderbar zu sein. Zur erwähnten KIGGS-Studie wurden inzwischen Ergebnisse veröffentlicht, die, wie nicht anders erwartet, eine Fortsetzung der kollektiven Jodprophylaxe begründen sollen. Somit ruhten die Hoffnungen auf den noch in der parlamentarischen “Behandlung” befindlichen Petitionen , da eine ausreichende Information der Verbraucher über die Jodanreicherung von Lebensmitteln durch das neue Verbraucherinformationsgesetz nicht gewährleistet wird! Am 08.03.2007 hat der Bundestag einen Beschluss gefasst, der nur sehr eingeschränkt als Minimalerfolg gewertet werden kann. Eine erste Reaktion - Gespräche mit den beteilgten Kreisen der Wirtschaft: Zum besseren Verständnis: => Stellungnahme des BMLEV vom 25.10.2005 => Chronologie der Jodprophylaxe und Zuständigkeit im BfR (ehem. BGA, BGVV) sowie Arbeitskreis Jodmangel - Mitglieder, Förderer und Selbstdarstellung => Der 1993 für die Zulässigkeit der Nicht-Deklaration von Jod u. a. bei offenen Lebensmitteln verantwortliche Minister war ab November 2005 bis Oktober 2008 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig zuständig. Den vom Bundestag im März 2007 gefassten Beschluss hat er erfolgreich nicht umgesetzt.
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