Das BAG und die Deklarationspflicht

 

Das BAG war aufgefordert (Ziff. 6 - 2. Forderung) worden, eine juristische Prüfung der Verordnung des EDI (817.022.32) über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe in Lebensmitteln vom 23.11.2005 vorzunehmen und auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht zu klären (vergl. a. Situation in Österreich).

In einem Artikel “Wo Jod drin ist, steht bald Jod drauf” (leider nicht mehr zugänglich) des Schweizerischen Beobachter (4/2007) wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum umstrittenen Thema Deklarationspflicht mit den Worten zitiert

“Die Konsumenten haben klar ein Anrecht darauf, zu wissen, was sie kaufen”!

In einem Alimenta-Artikel “Jodzusatz wird deklarationspflichtig” (Ausgabe Nr. 8 v. 17.04.2007) wird diese Aussage bestätigt und eine entsprechende Präzisierung der Kennzeichnungsbestimmungen durch das BAG für 2008 angekündigt.

Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Verordnung werden den jeweiligen Kantonschemikern obliegen.