Das BAG und die Deklarationspflicht
Das BAG war aufgefordert (Ziff. 6 - 2. Forderung) worden, eine juristische Prüfung der Verordnung des EDI (817.022.32) über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe in Lebensmitteln vom 23.11.2005 vorzunehmen und auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht zu klären (vergl. a. Situation in Österreich). In einem Artikel “Wo Jod drin ist, steht bald Jod drauf” (leider nicht mehr zugänglich) des Schweizerischen Beobachter (4/2007) wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum umstrittenen Thema Deklarationspflicht mit den Worten zitiert “Die Konsumenten haben klar ein Anrecht darauf, zu wissen, was sie kaufen”! In einem Alimenta-Artikel “Jodzusatz wird deklarationspflichtig” (Ausgabe Nr. 8 v. 17.04.2007) wird diese Aussage bestätigt und eine entsprechende Präzisierung der Kennzeichnungsbestimmungen durch das BAG für 2008 angekündigt. Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Verordnung werden den jeweiligen Kantonschemikern obliegen. |
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