Wichtiger Hinweis:

Die neue (...insbes. in den §§ 3 und 8 modifizierte) Fassung der Satzung werden wir hier veröffentlichen, sobald die Änderungen von Amtsgericht und Finanzamt genehmigt wurden. Bis dahin behält die Fassung vom 02.06.2008 ihre Gültigkeit. Für Ihr bisheriges Interesse an unserer Arbeit danken wir Ihnen und würden uns über Ihre künftige Unterstützung und auch Zuwendungen sehr freuen.

Rimsting, 05.07.2013

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis

Prophylaxe-Transparenz e. V.

 

Ziele bzw. Zweck des Vereins (Auszug aus § 2 (3) der Satzung vom 02.06.2008):

    Zweck des Vereins ist die Förderung des Konsumenten-/Patientenschutzes im Hinblick auf bzw. im Zusammenhang mit kollektiven Prophylaxe-Maßnahmen wie der Jodmangel-Prophylaxe. Der Verein versteht sich insofern auch als Interessenvertretung aller Konsumenten und Patienten, die einer Supplementierung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs kritisch gegenüberstehen bzw. die von undifferenzierten Maßnahmen der Nährstoffanreicherung nicht profitieren, die darunter zu leiden haben und/oder in ihrer Lebensführung und –qualität eingeschränkt werden.

    Erfüllt wird dieser Satzungszweck insbesondere durch Beratung und Information von Konsumenten/Patienten mittels Bereitstellung oder Bekanntmachung von Informationen, Rechercheergebnissen, Studien, Expertisen und Dokumentationen sowie durch individuelle Beratung sowohl über Internet als auch auf konventionellem Weg. Eine enge Kooperation mit Selbsthilfegruppen sowie mit Konsumentenschutz- und Patientenorganisationen im In- und Ausland wird angestrebt.

    Neben der Aufklärung sollen Konsumenten-/Patienteninteressen insbesondere durch Lobbyarbeit auf allen politischen Ebenen, in den Parlamenten, Behörden sowie in Institutionen und Organen des Gesundheitswesens, der Lebensmittelindustrie, der Nahrungsmittelerzeugung und in den Medien vertreten werden.

    Zu den Aufgaben des Vereins gehören Recherchen zur Aufdeckung von Gesundheit, Lebensqualität sowie Konsumenten-/Patientenrechten bzw. -interessen beeinträchtigenden oder schädigenden Praktiken im Zusammenhang mit kollektiven Prophylaxe-Maßnahmen sowie entsprechende Hinweise auf Auswirkungen und Warnungen vor möglichen Risiken und Gefahren.

    Die Berechtigung zu Konsumenten/Patienten bzw. deren Rechte schützenden Klagen auf nationaler und europäischer Ebene wird angestrebt.

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Vom zuständigen Finanzamt Rosenheim wurde dem Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 28.04.2008 (AZ 156/107/1051 1 1 K0 1) die “Gemeinnützigkeit” zuerkannt. Die Eintragung im Amtsgericht Traunstein - Registergericht (VR 200470) fand am 03.06.2008 statt.

Mit Freistellungsbescheiden vom 10.06.2009 und 19.02.2013 wurde dem Verein vom FA Rosenheim die Gemeinnützigkeit bestätigt.

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Unterstützungsmöglichkeiten - als Fördermitglied (Satzung § 3 (2) und § 4 (1)):

Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit haben wir uns dazu entschlossen, neue Fördermitglieder erst nach Genehmigung und Veröffentlichung der neuen Satzung in unserer Homepage aufzunehmen. Einzugsermächtigungen werden bis dahin nicht mehr exekutiert. Wir werden uns nach vollzogener Reorganisation erneut um Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bemühen sowie um Ihre Zuwendungen bitten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir würden uns freuen, wenn wir auch in Zukunft auf Sie zählen könnten.

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Anschrift des Vereins:

    Arbeitskreis Prophylaxe-Transparenz e. V.

    Norbert Nehring - Vorstand

    Albert-Eibach-Straße 14, D-83253 Rimsting

    eMail: mail@norbertnehring.de

    Internet: http://www.prophylaxe-transparenz.de

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